Die Berufseinstiegsbegleitung ist ein Bildungsangebot der Bundesagentur für Arbeit zur „Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen“. Ziel ist die Unterstützung von Schülern beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule in eine berufliche Ausbildung

Die Berufseinstiegsbegleitung soll dazu beitragen, die Chancen von Schülern auf einen erfolgreichen Übergang in eine duale Ausbildung zu verbessern. Schülerinnen und Schüler, denen der Einstieg in Ausbildung schwerer fällt, müssen bereits in der Schule aufgefangen und beim Einstieg in eine Berufsausbildung unterstützt werden.

Die Berufseinstiegsbegleitung soll bereits während des Besuchs der Vorabgangsklasse der allgemeinbildenden Schule beginnen, damit hinreichend Zeit besteht, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, und der Jugendliche bereits bei frühzeitig zu treffenden Entscheidungen auf die Unterstützung der Berufseinstiegsbegleitung zurückgreifen kann. Im Regelfall beginnt die aktive Bewerbungsphase spätestens ein Jahr vor dem Verlassen der allgemeinbildenden Schule. Der Berufseinstiegsbegleiter soll den Jugendlichen schon bei der Berufsorientierung und -wahl unterstützen. Darüber hinaus kann er auch bei der Herstellung der Ausbildungsreife Unterstützung leisten.

Die Berufseinstiegsbegleitung endet in der Regel ein halbes Jahr nach Beginn der beruflichen (betrieblichen, außerbetrieblichen oder schulischen) Ausbildung, wenn der Jugendliche erfolgreich in eine Berufsausbildung eingemündet ist, jedoch spätestens 24 Monate nach Beendigung der allgemein bildenden Schule.

Begleitet werden sollen Schüler und Schülerinnen, die nach Beendigung des Schulbesuchs eine berufliche Ausbildung anstreben und bei diesem Übergang voraussichtlich Unterstützung benötigen. Unterstützt werden sollen dabei insbesondere Schüler, die keine oder kaum Unterstützung für ihren Berufswahlprozess erhalten. Schüler mit Migrationshintergrund sind dabei besonders förderungswürdig. Die Auswahl der zu begleitenden Schüler erfolgt in Absprache mit Lehrern sowie Schulsozialarbeitern. Die Inanspruchnahme der Berufseinstiegsbegleitung erfolgt freiwillig.

Die Berufseinstiegsbegleitung unterstützt den einzelnen Teilnehmenden:

  1. beim Erreichen des Abschlusses einer allgemeinbildenden Schule
  2. bei der Berufsorientierung und Berufswahl
  3. bei der Ausbildungsplatzsuche
  4. in Übergangszeiten zwischen Schule und Berufsausbildung
  5. bei der Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses

Träger der Maßnahme: