Nach einer externen Evaluation und auf Antrag an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus kann eine Schule den Status einer MODUS-Schule erwerben. Das Staatsministerium kann einer Schule den MODUS-Status zuerkennen, wenn ihre Eignung im Rahmen der externen Evaluation festgestellt worden ist. Bei dieser Evaluation darf die Schule in allen untersuchten Bereichen keine unterdurchschnittliche Einschätzung erhalten, in vielen Bereichen ist eine gute oder sehr gute Beurteilung zwingend vorgeschrieben. Bei unserer Evaluation im Jahr 2023 erhielt die AST eine Einschätzung, die diesen Kriterien voll entsprach.
Der MODUS-Status berechtigt eine Schule Weiterentwicklungsmaßnahmen zu erproben, insbesondere in den Arbeitsfeldern Unterrichtsentwicklung, Personalentwicklung und Personalführung sowie inner- und außerschulische Partnerschaften. Den Schulen mit MODUS-Status ist es gestattet, von den Schulordnungen abzuweichen, soweit sichergestellt ist, dass die Lehrplanziele erreicht und den Schülern keine Nachteile bei Abschlüssen oder beim Erwerb schulischer Berechtigungen entstehen.
Schulen mit dem Modus-Status sind Test- oder Projektschulen des KM, die Neuerungen im schulischen System ausprobieren und evaluieren können. Diese Neuerungen könnten dann in das normale Angebot übernommen werden.
In Oberfranken gibt es nur sehr wenige Grund- oder Mittelschulen, denen der Modus-Status zugesprochen wurde.